Kirchenkreissynodale tagten am Wochenende in Güstrow Mecklenburgische Synode stimmt Haushalt für 2025 zu

Die Synode stimmt ab.

Foto: kirche-mv.de/D. Vogel

19.10.2024 · Güstrow/Rostock. Auf ihrer Herbsttagung in Güstrow beschloss die Mecklenburgische Kirchenkreissynode am Wochenende einstimmig bei drei Enthaltungen den Etat für das kommende Jahr.

Der Haushalt des Evangelisch-Lutherischen Kirchenkreises Mecklenburg sieht für das kommende Jahr ein Volumen bei den Aufwendungen (Ausgaben) rund 64 Millionen Euro und bei den Erträgen (Einnahmen) von rund 59 Millionen Euro vor. „Zum zweiten Mal war das Zahlenwerk nach den Grundsätzen des kaufmännischen Rechnungswesens aufgestellt worden. Insgesamt 65 Prozent des Gesamthaushaltes soll „direkt in die 201 mecklenburgischen Kirchengemeinden für die Arbeit vor Ort, Seelsorge, Angebote für Familien, Flüchtlinge, Kinder- und Jugendliche, Senioren, Personalkosten und Bauaufgaben fließen“, so Präses Dr. Christoph Heydemann.

 

Prognostiziert: Verlust wird wohl geringer ausfallen

 

Die Ergebnisrechnung weist nach Einrechnung von Zinserträgen einen Jahresfehlbetrag in Höhe von rund 5,4 Millionen Euro, der allerdings nach Zurechnung beschlossener Entnahmen und Zuführungen aus der Rücklage aus vorangegangenen Überschüssen auf einen planerischen Verlust in Höhe von rund 3,2 Millionen Euro sinkt. Aufgrund von Veränderungen im Laufe eines Haushaltsjahres, durch z.B. unbesetzte Stellen etc., wird der Jahresabschluss aber anders aussehen, d.h. aller Voraussicht nach fällt der Fehlbetrag kleiner aus. Zudem betrage die Ausgleichsrücklage des Kirchenkreises laut Finanz-Fachbereichsleiter André Kaanen „derzeit noch ca. 10 Millionen Euro, so dass der planerische Verlust von 3,2 Millionen Euro für den Ausgleich des Haushaltes 2025 bei Bedarf aus dieser entnommen werden kann“. Unterm Strich sei damit „wie buchhalterisch nötig der Haushalt 2025 ausgeglichen“.

 

Die Erträge (Einnahmen) des Haushaltsplanes stammen vor allem aus Kirchensteuern und Staatsleistungen, einschließlich Patronatsleistungen der Länder. Diese werden zentral von der Nordkirche eingenommen und nach festgelegten Kriterien an die 13 Kirchenkreise als Schlüsselzuweisungen – für Mecklenburg rund 42 Millionen Euro für 2024 - verteilt. Das Finanzgesetz ermöglicht diesen allerdings, eigene Schwerpunkte bei der Finanzverteilung und Förderung kirchlicher Arbeit zu setzen. So sieht die Finanzsatzung des Kirchenkreises Mecklenburg einen Mindestbetrag in Höhe von 13 Prozent der Schlüsselzuweisungen zur Verteilung nach Gemeindegliederzahlen an die 201 Kirchengemeinden vor.

 

Aufgestockt: Zuweisungen pro Gemeindeglied betragen insgesamt 47,46 Euro

 

„Seit 2012, dem Bestehen des Kirchenkreises, war es möglich, im Haushaltsbeschluss jeweils einen höheren Prozentsatz festzulegen“, erinnerte Fachbereichsleiter André Kaanen bei der Vorstellung des Etats die Synodalen. Konkret würden so 2025 die Zuweisungen an die Kirchengemeinden im ersten Schritt auf 41,50 Euro (Vorjahr 40 Euro) je Gemeindeglied aufgestockt. „Aufgrund, dass darüber hinaus noch Überschüsse aus 2020 und 2022 ausgekehrt werden, erhöht sich die Zuweisung pro Gemeindemitglied im zweiten Schritt auf insgesamt 47,46 Euro im Jahr 2025“, informierte André Kaanen.

 

Zum Vergleich: Die vorgegebenen 13 Prozent der Schlüsselzuweisungen laut Finanzsatzung wären rechnerisch nur 29,53 Euro pro Gemeindeglied. Der Kirchenkreis zählte zum Stichtag der Berechnung Ende 2023 rund 143.000 Mitglieder.

 

Solidarisch: Erträge aus Verpachtungen verteilt

 

Darüber hinaus werden 80 Prozent der Personalausgaben für Pastorinnen und Pastoren und weitere Mitarbeitende im Verkündigungsdienst in den Kirchengemeinden aus den Schlüsselzuweisungen vom Kirchenkreis finanziert. Die Finanzsatzung bestimmt zudem, dass 20 Prozent der Vermögenserträge, vor allem aus der Verpachtung von kirchlichen Ländereien, zur eigenen Verwendung in der örtlichen Kirche für die Pflege und Erhaltung der kirchlichen Gebäude verbleiben, 20 Prozent zur solidarischen Verteilung für die Finanzierung von Baumaßnahmen an kirchlichen Gebäuden im Kirchenkreis Mecklenburg verwendet werden und 60 Prozent zweckentsprechend der Finanzierung der Pfarrbesoldung dienen.

 

„Diese prozentuale Aufteilung ermöglicht, dass jede örtliche Kirche sich unabhängig von der tatsächlichen Höhe der Erträge in gleichem Verhältnis an der Erhaltung von Kirchen und kirchlichen Gebäuden im Kirchenkreis und an der Pfarrbesoldung beteiligt“, so André Kaanen. So würden regionale Unterschiede in Mecklenburg abgefedert. Dies hat übrigens in der Mecklenburgischen Kirche eine lange Tradition und sich in all den Jahren gut bewährt.“

 

Bereitgestellt: 1,25 Millionen Euro für die „Bewahrung der Schöpfung“

 

Mit dem Haushalt werden auch Schwerpunkte gesetzt: So erhalten beispielsweise Mitarbeitende, die das Mobilitätsticket nutzen einen Zuschuss in Höhe von 28 Euro je Ticket. Dafür sind 100.000 Euro eingestellt. Mit gut 880.000 Euro wird die klimagerechte Sanierung von Gemeinde- und Pfarrhäusern unterstützt und 258.000 Euro stehen als Pflichtanteil laut Klimaschutzgesetz der Nordkirche als Bauzuschüsse für gemeindliche Projekte zur Verfügung. „In der Summe ist dies ein Budget in Höhe von 1,25 Millionen Euro für die „Bewahrung der Schöpfung“, rechnete Finanzfachbereichsleiter Kaanen den Synodalen vor.

 

Weitere Informationen und Bilder zur 3. Tagung der III. Kirchenkreissynode 

Quelle: ELKM (cme)