Sexueller Übergriff Gericht bestätigt Urteil gegen Ex-Gemeindepädagogen von Zinnowitz

03.04.2025 · Stralsund. Im Fall des mittlerweile entlassenen Gemeindepädagogen der evangelischen Kirchengemeinde Zinnowitz auf Usedom hat das Landgericht Stralsund am Donnerstag das vorherige Urteil des Amtsgerichts Greifswald vom Dezember 2024 im Wesentlichen bestätigt.

Der kirchliche Mitarbeiter sei wegen eines sexuellen Übergriffs in einem minderschweren Fall verurteilt, wie die Nordkirche mitteilte. Eine Bestätigung des Landesgerichts steht bisher noch aus.

 

Lediglich die Geldstrafe sei von ursprünglich insgesamt 12.000 auf 5.400 Euro reduziert worden, hieß es von der Nordkirche. Das Landgericht folgte damit der Ansicht des Amtsgerichts, das die Aussagen des Klägers für glaubhaft gehalten hatte, denen zufolge der Angeklagte sich im Dezember 2016 auf einer kirchlichen Freizeit sexuell übergriffig verhalten haben soll. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, beide Seiten können innerhalb einer Woche Berufung oder Revision einlegen.

 

Gegen den Gemeindepädagogen war durch das Amtsgericht Greifswald im Juni vergangenen Jahres wegen des Vorwurfs des sexuellen Übergriffs ein Strafbefehl erlassen worden, gegen den der Angeklagte Einspruch eingelegt hatte. Nach dem Strafbefehl hatte die evangelische Kirchengemeinde Krummin-Karlshagen-Zinnowitz den damals 53-Jährigen von allen Tätigkeiten in der Gemeinde beurlaubt.

 

Auf Grund des Urteils des Amtsgerichts vom Dezember hatte der Kirchengemeinderat der Kirchengemeinde gegenüber dem Mitarbeitenden eine außerordentliche, fristlose Kündigung aus wichtigem Grund ausgesprochen. „Durch das heutige Urteil des Landgerichts sehen sich Nordkirche und Kirchengemeinderat in ihrem Handeln bestätigt“, sagte der Pressesprecher der Nordkirche, Dieter Schulz.

Quelle: epd