BethanienstiftungWissenswertes über die Stiftung

Die Evangelisch-Lutherische Landeskirche Mecklenburgs und in Ihrer Nachfolge der Evang.-Luth. Kirchenkreis Mecklenburg hat als Rechtsnachfolgerin die Vermögenswerte der in der Zeit des Nationalsozialismus zu Unrecht aufgehobenen kirchlichen Anstalt „Haus Bethanien, Neubrandenburg“ nach dem Vermögensrecht erhalten.

Mit der Errichtung dieser Stiftung soll das erhaltene Vermögen der einst am 7. September 1851 in Rattey von Vizelandmarschall Adolph Friedrich Carl von Oertzen gegründeten und im Jahre 1872 nach Neubrandenburg als Rettungshaus Bethanien verlegten Einrichtung für gefährdete Jugendliche wieder dem ursprünglichen Zweck auf Dauer gewidmet werden.

Zweck der Stiftung ist, die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Evangelisch-Lutherischen Kirchgemeinden und sonstigen Einrichtungen, Diensten, Stiftungen oder Anstalten und Verbänden in der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, insbesondere im Kirchenkreis Stargard, wirksam zu fördern. Die Stiftung setzt damit die Tradition des ehemals am 7. September 1851 in Rattey von der Familie von Oertzen errichteten und im Jahre 1872 nach Neubrandenburg verlegten Rettungshauses Bethanien fort, wie es in der Satzung vom 17. September 1925 heißt:

„Der Zweck der Anstalt ist, gefährdete Knaben und Mädchen aus Mecklenburg-Strelitz aufzunehmen, um sie im Geiste der Johann Hinrich Wichern’schen Erziehungsgrundsätze durch ein christlich geordnetes Familienleben und zweckdienliche Unterweisung zu brauchbaren Gliedern der Evangelisch-lutherischen Kirche und der bürgerlichen Gesellschaft heranzubilden. Soweit Platz ist, werden auch auswärtige Kinder aufgenommen.“

Zur Zweckerfüllung fördert die Stiftung insbesondere Projekte für sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, sowie innerhalb der Arbeit  mit Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Bereich der Propstei Neustrelitz. Dazu kann die Stiftung sich auch an wirtschaftlich notwendigen Personal- und Sachkosten beteiligen oder diese im Rahmen eines Förderzeitraumes übernehmen.

Vorstand

Der Vorstand der Stiftung besteht satzungsgemäß aus:

  1. einem vom Oberkirchenrat berufenen Vertreter als Vorsitzenden,
  2. dem Propst der Propstei Neustrelitz,
  3. dem Leiter der Kirchenkreisverwaltung
  4. einem Pastor, der vom Konvent der Kirchenregion Neubrandenburg berufen wird,
  5. dem Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg.