Pommerscher Evangelischer KirchenkreisLizenzbestimmungen/ Nutzungsordnung

Nichtgewerbliche-Öffentliche Aufführungen 
Alle bei der Medienzentrale ausgeliehenen Medien dürfen öffentlich aufgeführt werden, wenn die Aufführung nicht-gewerblichen Charakter hat. Damit soll verhindert werden, dass eine Konkurrenz zu Kino und kommerziellem Filmverleih entsteht.
Weitere Informationen erhalten Sie auf lehrer-online.de.

 

Werbung

Es darf keine Werbung für Filmveranstaltungen in Tageszeitungen, Rundfunk, Fernsehen oder im Internet gemacht werden, wohl aber im Kirchgemeindebrief oder in anderen Schreiben an einen begrenzten Nutzerkreis. Plakate im Schaukasten mit der Einladung zu einem „Gemeindeabend mit Film“ liegen auch noch im Bereich des Möglichen. Auch Zeitungsberichte und Ankündigung in Veranstaltungskalendern sind erlaubt, weil sie nicht auf Initiative des nicht-gewerblichen Filmvorführers, sondern auf Initiative der Zeitungsredaktion erscheinen. Mehr Infos hier.

 

Tipp: Falls Sie öffentlich auf Plakaten, Handzetteln oder in der Zeitung werben wollen, niemals den Titel nennen!
Weitere Informationen erhalten Sie auf dem Informationsblatt des Katholischen Filmwerks: Was geht Werbung? (PDF-Dokument 86 KB)

 

Open-Air-Veranstaltungen
Ausgenommen vom Pfarrgarten oder gemeindeeigenen Grundstücken sind Open-Air-Veranstaltungen nicht gestattet.

 

GEMA

 

Seit 1.1.2024 müssen Filmvorführungen bei der GEMA angemeldet werden, auch wenn kein Eintritt verlangt wird.  

www.gema.de/de/musiknutzer/branchen/kirchen       Mehr Infos hier.

 

Unbedingt zu beachten:

Der neue Vertrag zwischen GEMA und EKD (der bei Anmeldung der Veranstaltung eine Kostenfreiheit beinhaltete) endete im Dezember 2024. Es steht noch nicht fest, ob dieser verlängert wird.

 

Filmvorführungen sind also in jedem Fall bei der GEMA anzumelden - dieses kann online geschehen, entsprechende Formulare sind bei der GEMA hinterlegt.

 

Die nichtgewerblichen Vorführlizenzen für unsere Filme beinhalten nicht die Abgeltung der Ansprüche der GEMA für Musikrechte. Es können derzeit pro Filmvorführung ca. 30,- Euro Gebühren bei der GEMA für abgespielte Musik anfallen.

 

Haben Sie weitere Fragen zum Thema Urheberrecht empfehlen wir folgende Links:

Detaillierte Hinweise finden Sie auf dem Merkblatt vom Verband der Filmverleiher e.V.. Download unter vdfkino.de (PDF-Dokument 99 KB).

Urheberrecht in der Schule: www.urheberrecht-in-der-schule.de

 

Nutzungsordnung

Die Benutzungsordnung für die Evangelische Medienzentrale können sie hier einsehen.