Pommersche Synode steht zu Bischof Abromeit

Warnemünde (rn). Die Landessynode der Pommerschen Evangelischen Kirche hat im Rahmen der 3. Tagung der Verfassunggebenden Synode der Nordkirche am Donnerstagabend eine Synodaltagung abgehalten. Dabei hat sie mit Zweidrittelmehrheit die Entscheidung des Bischofswahlkollegiums vom 18. Dezember 2011 zur Verlängerung der Amtszeit von Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit bis 2018 zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Den Synodalen wurde in geschlossener Sitzung ein Bericht über die bisherigen Abläufe bis zur Sitzung des Bischofswahlkollegiums und eine Information über diese Sitzung gegeben.

 

Ebenfalls wurde eine Stellungnahme der Evangelischen Kirche in Deutschland über die strittigen Fragen der Auslegung des aus dem Jahre 1979 stammenden Bischofswahlgesetzes vorgelegt. Darin kommt die EKD zu dem Ergebnis, dass sowohl die Verlängerung der Amtszeit von Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit – die bisher im August 2013 enden würde – zum jetzigen Zeitpunkt zulässig war, als dass dabei auch die einfache Mehrheit ausgereicht habe, da im Bischofswahlgesetz von 1979 keine andere Regelung getroffen wurde. Ebenfalls wird es für zulässig gehalten, dass Vertreter der EKD und der Union Evangelischer Kirchen bei Sitzungen des Bischofswahlkollegiums stimmberechtigt sind, da dies der eingeübten Gesetzesauslegung und Praxis in der Pommerschen Evangelischen Kirche entspreche, seit dieses Gesetz angewendet wird.

 

Der Beschluß im Wortlaut: „Die Synode steht zu ihrem Bischof und nimmt die Entscheidung des Bischofswahlkollegiums vom 18.12.2011 zustimmend zur Kenntnis.“ Von den 63 Synodalen stimmten 42 mit Ja, 19 mit Nein bei zwei Enthaltungen.

 

6.1.2013