NordkircheSynode beschließt Bischöfin und Bischöfe in die Nordkirche überzuleiten
Rostock (mb). Nachdem am heutigen Mittag die Verfassunggebende Synode die Bildung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland entschieden hat, haben die Synodalen am Abend (7. Januar 2012) mit der nötigen Zweidrittel-Mehrheit die Überleitung der amtierenden Bischöfin und Bischöfe in die neue Kirche beschlossen. Dazu lag der Synode eine veränderte Beschlussvorlage vor. Der Fusionsvertrag von 2009 sieht eine Überleitung der zum Zeitpunkt der Fusion amtierenden bischöflichen Personen vor. Diesem wird mit dem Beschluss Rechnung getragen.
Die Bischöfin und die Bischöfe der drei fusionierenden Kirchen werden in die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland übergeleitet – die Bischöfe in Mecklenburg und Pommern längstens bis zum Ende der Amtsperiode der ersten Kirchenleitung. Diese wird im Jahr 2012 von der neuen Landessynode gewählt und amtiert voraussichtlich bis 2019.
Bischöfin und Bischöfe in der Nordkirche werden: Bischof Gerhard Ulrich, Bischöfin Kirsten Fehrs, Bischof Dr. Andreas von Maltzahn und Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit.
Die Bischöfin und die Bischöfe bilden gemeinsam mit der im Jahr 2013 zu wählenden Landesbischöfin oder dem Landesbischof den Bischofsrat. Sie haben in ihren Sprengeln die geistliche Leitung inne, üben die Aufsicht über die Pröpstinnen und Pröpste ihres Sprengels aus und sind Ansprechpartner in besonderen Situationen in Kirchenkreisen und Kirchengemeinden. Zudem repräsentieren sie die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland gegenüber Politik und Gesellschaft. Kraft ihres Amtes sind sie Mitglieder der Kirchenleitung und wirken somit an gesamtkirchlichen Fragen und Entscheidungen mit.