NordkircheKirchenleitungen unterzeichnen Fusionsvertrag
Ratzeburg (rn/nr/tk). Die drei evangelischen Landeskirchen im Norden sind auf dem Weg zu einer gemeinsamen Nordkirche einen entscheidenden Schritt vorangekommen. Die Kirchenleitungen der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche unterzeichneten am Donnerstagabend (5. Februar 2009) im Ratzeburger Dom den Fusionsvertrag. In einem nächsten Schritt wird der Vertrag den Synoden der drei Landeskirchen, die Ende März zeitgleich tagen werden, zur Ratifizierung vorgelegt.
In den noch offenen Fragen zum Tarifrecht, der Besoldung von Pastorinnen und Pastoren und dem Standort des Landeskirchenamtes und des Landesbischofs fanden die Kirchenleitungen jeweils einen breiten Kompromiss.
„Mit diesem Vertrag gründen wir zunächst einen Verband, der eine Verfassung erarbeiten und beschließen wird“, erläuterte der mecklenburgische Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn, der auch Vorsitzender der Steuerungsgruppe der drei Kirchenleitungen ist. Dazu würden eine gemeinsame Kirchenleitung und eine verfassunggebende Synode gebildet. Diese soll am Reformationstag 2010 zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammenkommen. Zum 1. Januar 2012 würde die Nordkirche dann gegründet werden.
Von Maltzahn fügte hinzu: „Mit großen Hoffnungen sind unsere Kirchen aufeinander zugegangen. Es ist ein schwieriger Weg, aus unterschiedlich geprägten Kirchen eine neue Einheit zu bilden und dabei gewachsenen Identitäten Rechnung zu tragen. Vor allem aber ist entscheidend, dass wir unserem Auftrag gerecht werden, das Evangelium von Jesus Christus zu den Menschen zu bringen. Ich hoffe, dass mit dem vorliegenden Fusionsvertrag dafür eine tragfähige Grundlage geschaffen worden ist. Darüber zu beraten und zu entscheiden ist nun Sache unserer Synoden.“
Der Vertrag lege sehr detailliert die Gestalt der künftigen Landeskirche fest, sagte Bischof Gerhard Ulrich, Vorsitzender der Nordelbischen Kirchenleitung. „Ich bin sehr zuversichtlich, dass das Vertragswerk auch aufgrund dieser Transparenz eine breite Zustimmung in den Synoden erfährt.“ Mit einer gemeinsamen Kirche würde die Stimme des Protestantismus im Norden deutlich gestärkt, so Bischof Ulrich.
Der pommersche Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit lobte das erreichte Ergebnis: „Wir haben fair und in geschwisterlichem Geist verhandelt. Alle drei Kirchen haben sich in großem Maße aufeinander zubewegt. Dabei ist mit dem vorliegenden Vertrag eine gute Grundlage entstanden, die unsere je eigenen Traditionen bewahrt und die unterschiedlichen Bedürfnisse etwa von Stadt und Land berücksichtigt.“
Wir sind als pommersche Kirche weiterhin in einem Kirchenkreis mit unserer Tradition erkennbar“.
In Schwerin wird der Dienstsitz der gemeinsamen Landesbischöfin/des Landesbischofs sein. Erst im Jahr 2012 soll diese/r von der neuen gemeinsamen Synode bestimmt werden. Die Nordelbische Kirche verzichtet bis zu diesem Zeitpunkt darauf, einen eigenen Landesbischof oder eine Landesbischöfin zu wählen. Diese Wahl war zunächst für den Juni 2009 vorgesehen.
Mit Rücksicht auf die in den kommenden Jahren voraussichtlich zurückgehenden Kirchenfinanzen soll auf einen Neubau für das Landeskirchenamt in Lübeck verzichtet werden. Statt dessen wird das Kirchenamt seinen Hauptsitz in Kiel haben. Darüber hinaus enthält der Vertrag auch Regelungen für die Mitarbeitenden in den Kirchenämtern in Schwerin und Greifswald.
Um die regionale Repräsentanz der Kirchenkreise Mecklenburg und Pommern in der gemeinsamen Kirchenleitung zu gewährleisten, sind neben den Bischöfen zwei Sitze für Mecklenburg und ein Sitz für Pommern vorgesehen.
Die Bezahlung der Pastoren und Kirchenbeamten wird einheitlich geregelt. So soll das Besoldungs- und Versorgungsniveau in Mecklenburg und Pommern in den Jahren 2013 bis 2020 ausgehend von mindestens 90 Prozent der bisherigen nordelbischen Besoldung auf dasselbe Niveau steigen. Für die öffentlich-rechtlich Beschäftigten im Landeskirchenamt und Pastoren auf gesamtkirchlichen Pfarrstellen gelten Übergangsregelungen, bei denen niemand schlechter gestellt werden soll als zuvor. Nach der Angleichung der Besoldung soll für die gesamte Kirche ein neues Besoldungsrecht entwickelt und entschieden werden, ob die Bezahlung sich weiterhin am Bund oder an einem der Länder orientieren soll.
Im Bereich der bisherigen Nordelbischen Kirche wird das Arbeitsrecht weiterhin auf dem Weg einer Tarifpartnerschaft geregelt, während in den Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern die bisherigen arbeitsrechtlichen Kommissionen weiter bestehen.
Die neue Kirche, die den Namen Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland tragen wird, soll in drei Ebenen gegliedert sein: in Kirchengemeinden, Kirchenkreise und Landeskirche. Die Kirchenkreise Nordelbiens werden durch die Fusion laut einer Studie mit einer Transferleistung von knapp fünf Prozent belastet.
In den Ende März zeitgleich tagenden Synoden der drei Landeskirchen müssen jeweils zwei Drittel der Synodalen zustimmen.