"Avanti protestanti"Von Maltzahn: Kräfte bündeln und Gaben teilen

Plau am See (rn). Der mecklenburgische Landesbischof Dr. Andreas von Maltzahn gab am 29. März 2010 der in Plau am See tagenden Landessynode einen Überblick über den gegenwärtigen Stand der Fusionsverhandlungen.

 
Der Landesbischof sagte den 57 Synodalen, daß man das „Jahr der Begegnung,“ das für 2009 mit großem Erfolg durchgeführt habe, verlängere – „wenn man denn Jahre so dehnen kann.“


Die bisherigen Absprachen über die Zuordnung von Diensten und Werken zum Kirchenkreis und der Landeskirche, müßten neu diskutiert werden, denn es gehe hier nicht nur um die Fragen des rechten Arbeitens sondern auch „um erhebliche Kostenverlagerungen,“ sagte von Maltzahn.

 
Im Bereich der Diakonie werde das Verhältnis von Diakonie und verfaßter Kirche behandelt. „Uns ist wichtig, in der Verfassung Diakonie als Wesensäußerung von Kirche auch auf der Gemeindeebene zu beschreiben.“ Er teilte auch mit, daß weiterhin an der Bildung eines gemeinsamen Diakonischen Werkes im Bundesland gearbeitet werde.

 
Der Landesbischof berichtete, daß durch die neue Verwaltungsstruktur mit dem Landeskirchenamt in Kiel und der Außenstelle in Schwerin „mindestens 15% der Personalkosten in den Bereichen Leitung und Verwaltung eingespart werden sollten.“ Es sei ein Sozialplan entworfen worden, aber Grundsatz bleibe, daß es keine fusionsbedingten Kündigungen geben werde.


Das „Zentrum für den Dialog mit Menschen ohne konfessionelle Bindung“, solle ein besonderes Zeichen der neuen Kirche für die Bereitschaft setzen, „sich den vielen Menschen zuzuwenden, die noch keine Beziehung zu Gott gefunden haben.“ Mit der Bildung der Einrichtung sei auch ein Perspektivwechsel verbunden, damit Kirche sich zunehmend als „lernende Organisation“ verstehe. Das Zentrum werde außerdem für das Profil der gemeinsamen Kirche stehen: „Hingegeben an Gott und seine Sache in unserer Zeit, offen und bereit zu lernen, auf die Menschen zuzugehen,“ sagte von Maltzahn.


Auch mit den Fragen der Lebensordnung habe sich die Steuerungsgruppe befaßt und über die jeweiligen Synodalbeschlüsse im Blick auf Partnerschaften gleichgeschlechtlich liebender Menschen beraten. Die mecklenburgische Synode habe dazu im November 2001 beschlossen, daß „wenn homosexuelle Menschen, die zusammen leben, den Segen Gottes erbitten, ihnen dieser in der seelsorgerlichen Begleitung zugesprochen werden kann.“ Eine Segnung im Gottesdienst sei in Mecklenburg nicht vorgesehen. In der Nordelbischen Kirche sei eine Segnung im Regelfall dem „geschützten Raum der Seelsorge“ vorbehalten und nur im Ausnahmefall könne er im Gottesdienst vollzogen werden. Voraussetzung sei aber das Einverständnis der Kirchengemeinde und des zuständigen Propstes. Auch in Nordelbien sei die Praxis daher unterschiedlich. Die bisherigen mecklenburgischen Beschlüsse würden bis zu einer eventuellen Änderung weiter gelten.

 
Der Landesbischof berichtete auch über die Ende Oktober stattfindende erste Verfassunggebende Synode der gemeinsamen Kirche in Lübeck-Travemünde. Damit beginne der eigentliche Beratungs- und Beteiligungsprozeß. Dann seien neun Monate vorgesehen, um die Ergebnisse der jetzigen Verhandlungen intensiv zu diskutieren.

 
Er schloß mit einem Appell, den die Intendantin des RBB, Dagmar Rhein, als Katholikin auf dem Zukunftskongreß der Evangelischen Kirche in Deutschland gesagt habe: „Avanti protestanti“.


Bericht im Wortlaut: "Suchet mich, so werdet ihr leben" (190 KB)