Evangelisch-Lutherische Kirche in NorddeutschlandEinbringung des Einführungsgesetzes
„Tragfähige Brücke zwischen altem und neuen Rechtszustand“
Heringsdorf (mb). Am heutigen Freitagvormittag (21. Oktober 2011) wurde auf der Verfassunggebenden Synode der zukünftigen Nordkirche der Entwurf des Einführungsgesetzes eingebracht. Professor Dr. Peter Unruh, Rechtsdezernent im Nordelbischen Kirchenamt, erläuterte vor den 266 Synodalen die wesentlichen Änderungen, die das Gesetz gegenüber des ersten Entwurfes erfahren hat. Das Einführungsgesetz regelt den Übergang des bisherigen Rechtszustands der drei evangelischen Kirchen im Norden zu den Rechtsreglungen, die durch die neue Verfassung vorgegeben werden.
„Im Wesentlichen hat der Entwurf des Einführungsgesetztes systematische und sprachliche Präzisierungen erhalten. Inhaltlich sind gegenüber dem ersten Entwurf die Änderungen zur Konstituierung der ersten Landessynode und zur Überleitung der amtierenden Bischofspersonen sowie Übergangsreglungen zum Öffentlichen Dienstrecht und Arbeitsrecht hervorzuheben“, so Unruh. Die erste Landessynode werde zwischen dem 25. Oktober und dem 18. November 2012 zusammentreten. Die aktuell amtierenden bischöflichen Personen sollen bereits durch die Zustimmung der Verfassunggebenden Synode bestätigt werden. Dazu bedürfe es einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der Synodalen. Im zukünftigen Sprengel Mecklenburg und Pommern werde es für den Übergangszeitraum bis 2018 zwei Bischöfe geben.
Die Besoldungsangleichung bei Kirchenbeamten und Pastoren werde bis 2018 angestrebt, erläuterte Unruh weiter. Beim Arbeitsrecht wurde das so genannte „kleine Trennungsmodell“ gegenüber der ersten Fassung des Einführungsgesetzes beibehalten. Dies bedeute, dass arbeitsrechtliche Fragen in den zukünftigen Kirchenkreisen Mecklenburg und Pommern weiterhin direkt zwischen den Arbeitgebern und -nehmern verhandelt werden sollen.
Professor Unruh schloss seine Ausführungen mit der Bitte um Zustimmung für den Entwurf des Einführungsgesetztes: „Insgesamt wurde mit dem vorliegenden Entwurf die „normative Brücke vom alten in den neuen Rechtszustand“ in ihrer Tragfähigkeit nochmals verstärkt, sodass sie mit Ihrer synodalen Zustimmung dann tatsächlich beschritten werden könnte.“
Das Mitglied der Gemeinsamen Kirchenleitung, Dr. Friedrich August Bonde, setzte die Einbringung fort, indem er das Kirchengesetz zur Wahl der ersten Landessynode erläuterte. Er hob insbesondere den demokratischen Ansatz hervor, der sich durch das „allgemeine Priestertum als Prinzip der Gemeindeverfassung“ auch in der Zusammensetzung der Landessynode widerspiegle.
Der Synodale Hans-Peter Strenge brachte den Entwurf des Bischofsgesetzes als dritten Teil des Einführungsgesetzes ein. Gegenüber dem ersten Entwurf habe es kaum Änderungen gegeben. Der erste Landesbischof beziehungsweise die erste Landesbischöfin solle auf der zweiten Tagung der neuen Landessynode gewählt werden, also voraussichtlich im Frühjahr 2013.
Der Synodale Dr. Karl-Matthias Siegert erläuterte die Kirchengemeindeordnung als vierten Teil des Einführungsgesetzes. Darin werden die wesentlichen Reglungen, die das Leben der Kirchengemeinde betreffen, zusammen gefasst.
Als fünfter Teil des Einführungsgesetzes wurde vom Konsistorialpräsidenten Peter von Loeper das Finanzgesetz eingebracht, in dem die Grundzüge der Finanzstruktur der zukünftigen Nordkirche festgeschrieben werden.
Wortlaut der Reden (560 KB)