Evangelisch-Lutherische Kirche in NorddeutschlandBischof Gerhard Ulrich bringt Verfassung in zweite Lesung der Synode ein
„Immer auch mit den Ohren der anderen hören“
Heringsdorf (nr/mb). Mit dem Werben um wechselseitiges Vertrauen, hat der Vorsitzende der Gemeinsamen Kirchenleitung der drei fusionierenden Kirchen, der nordelbische Bischof Gerhard Ulrich, am Nachmittag den Entwurf der Verfassung in die zweite Lesung eingebracht. Dabei bedürfe es zugleich der Kraft für eine Haltung, alle Wortbeiträge auch mit den Ohren der anderen zu hören. „Bei allem kirchenpolitischen Gestaltungswillen wird uns auch eine gewisse Portion Demut gut tun“, sagte Ulrich vor den in Heringsdorf auf Usedom versammelten 266 Synodalen der Verfassunggebenden Synode der Evangelisch-Lutherischen Landeskirche Mecklenburgs, der Nordelbischen Evangelisch-Lutherischen Kirche und der Pommerschen Evangelischen Kirche.
Ulrich machte deutlich, dass die Verfassung der neuen Kirche, die aus einem Vereinigungsprozess dreier bisher selbstständiger Landeskirchen mit ihren je eigenen Traditionen, Geschichten und Kulturen entsteht, Züge eines Kompromisses tragen müsse. Die Lektüre der Präambel und der Grundartikel zeige, dass sich die neue Kirche in einer vitalen Dynamik zwischen der Heiligen Schrift und den reformatorischen Bekenntnisschriften stelle und daraus Kraft für die eigene Entwicklung schöpfen könne. Die Nordkirche wisse sich eingebunden in die Gemeinschaft aller reformatorischen Kirchen in Europa, sagte der Bischof. „Ich bin dankbar dafür, dass es uns in vielen Beratungsrunden gelungen ist, in einem Absatz in unterschiedlichen Akzentsetzungen den Bezug auf die altkirchlichen Bekenntnisse, die reformatorischen Bekenntnisschriften, die theologische Erklärung von Barmen und die Leuenberger Konkordie zu erwähnen.“ Allein dieser Absatz der Präambel sei aus der Sicht der Gemeinsamen Kirchenleitung ein Fortschritt im Vergleich zu den Formulierungen der geltenden Verfassungen, so Ulrich weiter.
Im weiteren Verlauf seiner Einbringung betonte Ulrich, dass die neue Kirche eine einladende Kirche sein wolle. „Eine einladende Kirche zu sein, in der Frauen und Männer gleichgestellt, Kinder und Jugendliche genauso willkommen sind wie Angehörige anderer Generationen und deren Leben sich transparent entfaltet“, so der Bischof. Anhand weiterer Beispiele zeigte Ulrich in seinem Bericht auf, inwieweit Ergebnisse des umfassenden Beteiligungsprozesses in den nun vorlegenden Entwurf der Verfassung eingebaut wurden. So werde in Artikel 14 die Gemeinschaft, die Gleichwertigkeit und die Bezogenheit der Dienste von haupt-, neben- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden aufeinander hervorgehoben. Im Artikel 25 sei in das Modell der Gemeindeleitung zum einen die unverzichtbare Erfahrung der Nordelbischen Kirche eingeflossen: „Die Kirchengemeinde wird durch den Kirchengemeinderat geleitet.“ Zum anderen ist das mecklenburgische und pommersche Anliegen mit aufgenommen worden, die besondere Rolle der Pastorinnen und Pastoren zu erwähnen. Diese sei ihnen aus der Ordination erwachsenen Verantwortung zu geschrieben.
Zusammenfassend betonte Bischof Ulrich, dass die Gemeinsame Kirchenleitung der Meinung ist, dass mit dem vorliegenden Entwurf der Verfassung das Gemeinsame mehr Gewicht habe, als die Differenzen. Auf dieser Grundlage warb er um die Zustimmung der Synodalen für die Verfassung.