Evangelisch-Lutherische Kirche in NorddeutschlandSynodale beraten Entwurf des neuen Finanzgesetzes
Kirchliche Arbeit in der Nordkirche gesichert
Heringsdorf (cme). Ein neues Finanzgesetz soll die Geldströme von Einnahmen und Ausgaben sowie deren Verteilung an die Kirchenkreise, Kirchengemeinden und Dienste und Werke in der künftigen Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland (Nordkirche) regeln.
„Der Entwurf sieht vor, dass alle Einnahmen, zu denen insbesondere Kirchensteuern, Staatsleistungen - die jeweils später zweckgebunden verwendet werden - und Mittel aus dem EKD-Finanzausgleich zählen, zunächst in den Haushalt der Gesamtkirche fließen“, sagte heute (21. Oktober 2011) der pommersche Konsitorialpräsident Peter von Loeper auf der Tagung der Verfassunggebenden Synode in Heringsdorf.
Von Loeper verwies bei der Einbringung des Gesetzentwurfes darauf, dass der künftigen Nordkirche keine Nachteile aus der Fusion hinsichtlich des Finanzausgleiches innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) erwachsen, das heißt diese keine Gelder in den Ausgleich einzahlen müsse. Vielmehr erhält die Nordkirche „den positiven Saldo aus den bisherigen Zahlungen der Nordelbischen Kirche in den Finanzausgleich und den bisherigen Zuweisungen an die Mecklenburgische Kirche und die Pommersche Kirche aus dem Finanzausgleich“, so der Konsistorialpräsident.
Auf dieser Basis wird der Gesamtetat auf der Einnahmenseite künftig zirka 420 Millionen Euro pro Jahr umfassen. Nach einem Vorwegabzug für zentrale Leistungen und Versorgungsleistungen werden die verbleibenden Mittel zwischen den Kirchenkreisen und der landeskirchlichen Ebene aufgeschlüsselt. Konkret sollen gut 80,3 Prozent der Gelder in die Kirchenkreise fließen. Dafür ist der landeskirchliche Anteil bei 19,7 Prozent als Obergrenze festgesetzt worden. Zugleich betonte Peter von Loeper: „Aus dem Anteil der Landeskirche sollen 66 bis 72 Prozent für die Dienste und Werke beziehungsweise die sechs Hauptbereiche, beispielsweise für die Gebiete Seelsorge und Beratung, Gottesdienst und Gemeinde oder Mission und Ökumene, bereitgestellt werden. Der Rest steht für Aufgaben der Leitung und Verwaltung der Landeskirche zur Verfügung.“
Die 13 Kirchenkreise der künftigen gemeinsamen Kirche erhalten „drei Prozent der Schlüsselzuweisungen nach dem Bauvolumen denkmalgeschützter Gebäude. Danach werden 75 Prozent der Gelder nach der Gemeindegliederzahl und 25 Prozent der Gelder nach der Anzahl der Wohnbevölkerung an die Kirchenkreise verteilt“, erläuterte der Konsistorialpräsident das weitere Verfahren der Finanzverteilung und ergänzte: „Diese Verteilkriterien helfen den tatsächlichen Aufgaben der Kirchenkreise und Kirchengemeinden gerecht zu werden.“ Auch im EKD-Finanzausgleich sei jüngst die Wohnbevölkerung in die Berechnung aufgenommen worden. Claus Möller, Vorsitzender des Finanzausschusses der Verfassunggebenden Synode, lobte in der Aussprache ebenso, dass „das Solidaritätsgebot im Finanzgesetzdeutlich seinen Niederschlag“ gefunden habe.
In den Kirchenkreisen werden die Finanzmittel der Nordkirche überwiegend an die Kirchengemeinden nach der Gemeindegliederzahl verteilt. Zudem möchte das Finanzgesetz einräumen, dass 40 Prozent des Gemeindeanteils nach anderen Kriterien verteilt werden können. Eine dauerhafte Ausnahmeregelung ist für den zukünftigen Kirchenkreis Mecklenburg vorgesehen. Hier kann die Zuweisung an die Kirchengemeinden im solidarischen Sinn nach den Stellenplänen erfolgen und so die kirchliche Arbeit auch in dünn besiedelten Regionen sichern. „Darüber hinaus ist festgelegt, dass in allen Kirchenkreisen mindestens zehn Prozent für Dienste und Werke aufgewendet werden“, so Peter von Loeper.
Erfreut zeigte sich Peter von Loeper abschließend, dass der Haushaltsentwurf für die zweite Jahreshälfte 2012 anhand des vorliegenden Finanzgesetz-Entwurfes durchgerechnet worden sei und demnach „die Finanzierung der verschiedenen Teile der Nordkirche gesichert ist“. Zugleich räumte er ein: „Inwieweit die Verteilung im Einzelnen angemessen ist, ist der Haushaltsdebatte vorbehalten und wird sicherlich eingehend von der Synode erörtert werden.“
Eckpunkte des Haushalts-Entwurfes vom 1. Juni bis zum 31. Dezember 2012, der auf der 3. Synodentagung im Januar auf der Tagesordnung steht, erläuterte Dr. Rüdiger Pomrehn und skizzierte, wie die drei Haushalte der Kirchen zu einem Gesamtetat zusammengeführt werden. Zugleich unterstrich der nordelbische Oberkirchenrat: „Der Haushalt berücksichtigt die Vorgabe, dass künftig 15 Prozent der Stellen in Leitung und Verwaltung eingespart werden sollen, wobei fusionsbedingte Kündigungen der jetzigen Mitarbeitenden ausgeschlossen sind.“ Der gewollte Einspareffekt, beispielsweise durch die Zusammenführung von Verwaltungsbereichen, erfolge deshalb nicht sofort.