BischofswahlkollegiumAmtszeit von Bischof Abromeit bis 2018 verlängert
19.12.2011 | Greifswald (rn). Das Bischofswahlkollegium der Pommerschen Evangelischen Kirche hat am Sonntagabend (18.12.2011) die Amtszeit von Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit bis „zum Ende der Amtszeit der ersten Kirchenleitung der Nordkirche“ 2018 verlängert. Die bisherige Amtszeit des pommerschen Bischofs endet bisher nach zwölf Jahren Amtszeit im September 2013.
Im Falle der Nichtverlängerung wäre Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit Ende September 2013 aus seinem Amt ausgeschieden und einer der drei Pröpste des geplanten Pommerschen Evangelischen Kirchenkreises hätte zusätzlich zu seinem Amt die bischöflichen Aufgaben bis 2018 wahrnehmen müssen. Bis zu dieser Zeit wird im Sprengel Mecklenburg und Pommern für eine Übergangszeit das bischöfliche Amt durch zwei Personen in Schwerin und Greifswald wahrgenommen. Eine Neuwahl in das Bischofsamt ist während dieser Übergangszeit im Einführungsgesetz zur Nordkirche nicht vorgesehen.
Im pommerschen Bischofswahlgesetz von 1979 ist festgelegt, dass das Bischofswahlkollegium „nach Ablauf des Berufungszeitraums“ über eine Verlängerung oder eine erneute Wahl entscheidet. Die Formulierung „nach Ablauf“ würde aber zwingend bedeuten, daß es immer eine Vakanz im Bischofsamt geben würde und damit eine Verlängerung nicht möglich und ein nahtloser Übergang daher ausgeschlossen wäre.
Das Bischofswahlkollegium verlängerte nun die Amtszeit von Bischof Dr. Hans-Jürgen Abromeit und entschied damit auch, dass angesichts der bevorstehenden Fusion die Verlängerungsentscheidung schon vor Ende des bestehenden Berufungszeitraumes zulässig sei. Mit diesem Beschluss ist die bischöfliche Vertretung im Greifswalder Bischofsamt im Übergangszeitraum bis 2018 gewährleistet.
Auf der 3. Tagung der Verfassunggebenden Synode des Verbandes Evangelisch-Lutherischer Kirchen in Norddeutschland vom 5. bis 8. Januar in Rostock Warnemünde ist vorgesehen, dass die zur Zeit amtierenden Bischöfe der Fusionskirchen gemeinsam in das Bischofsamt der Nordkirche mit den dann bestehenden Amtszeiten übergeleitet werden.