Pommersche Evangelische KircheBericht aus der Kirchenleitung
27.10.2011 | Greifswald (rn). Die pommersche Kirchenleitung kam am 26. Oktober 2011 im Greifswalder „Haus Landeskirchlicher Dienste“ zu einer Sondersitzung zusammen. Schwerpunkte waren die Auswertung der zweiten Tagung der Verfassunggebenden Synode der Nordkirche am vergangenen Wochenende in Heringsdorf/Usedom sowie die Vorbereitung der pommerschen Landessynode im November.
Unterstützervereinbarung Bachwoche genehmigt
Die Greifswalder Bachwoche bleibt weiterhin in alleiniger Trägerschaft der Pommerschen Evangelischen Kirche. Neu hinzugekommen sind als Unterstützer die Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald, das Land Mecklenburg-Vorpommern, die Hansestadt Greifswald sowie der Kirchenkreis Greifswald.
In der Präambel der Vereinbarung heißt es: „Die Greifswalder Bachwoche ist das Festival Geistlicher Musik im Norden. Entstanden aus Dankbarkeit über das neu geschenkte Leben unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg pflegt die Greifswalder Bachwoche seit 1946 in ungebrochener Tradition das musikalische Erbe Johann Sebastian Bachs, ergänzt um Aufführungen von Werken aus allen Musikepochen. Oratorien-Aufführungen, große und kleine Kammermusiken sowie weitere Veranstaltungen ranken sich um das spirituelle Gerüst aus Festgottesdienst, täglichen Geistlichen Morgenmusiken und Musikalischem Nachtgebet. Die Konzerte auf hohem künstlerischem Niveau werden ergänzt durch die Möglichkeit der Mitwirkung an Kantatenaufführungen für jedermann.“
Missionszentrum zugestimmt
Die Kirchenleitung stimmte der Vereinbarung mit dem „Zentrum für Mission und Ökumene – Nordkirche weltweit“ zu und schlägt damit der Landesynode vor, dem Zentrum mit Wirkung vom 1.1.2012 bei zu treten. Dadurch soll die pommersche Beteiligung und Mitgestaltung des neuen Werkes von Beginn an ermöglicht werden.
In der in Hamburg angesiedelten Einrichtung – Nachfolgerin des nordelbischen Missionswerkes in der Nordkirche – werden alle Aktivitäten und Dienste der missionarischen Verkündigung und Weltverantwortung gemeinsam mit Partnerkirchen in der Ökumene im Bereich der Nordkirche zusammengefaßt. Aufgabe ist die Pflege zwischenkirchlicher Beziehungen, Begegnung und Kontakt mit Menschen jüdischen Glaubens, Dialog mit Menschen anderer Religionszugehörigkeit und weltanschaulicher Überzeugung. Weitere Zusammenarbeit besteht u.a. mit Einrichtungen der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit oder der ökumenischen Diakonie. Die Zusammenarbeit mit Gemeinden und Kirchenkreisen, Initiativen und Partnerschaftsgruppen in der Nordkirche sind ebenfalls Schwerpunkt des Zentrums.
In die Generalversammlung wurden Renate Holznagel, Simone Radtke, Pfr. Johann Riedel und der Landespfarrer für Ökumene und Weltmission Matthias Tuve berufen. Pfr. Tuve ist auch Kandidat der PEK für die Wahl in den Vorstand.
In den Diakonischen Rat entsandt
In den Diakonischen Rat – das Aufsichtsgremium des Diakonischen Werkes in Mecklenburg-Vorpommern – wurde die Stralsunder Superintendentin Helga Ruch entsandt.
Änderungsgesetz zum Mitarbeitervertretungsgesetz beraten
Die Kirchenleitung unterstützt die Bemühungen, den pommerschen Mitgliedern des Diakonischen Werkes (DW) den Zugang zu der regionalen Arbeitsrechtlichen Kommission zu eröffnen, um für die Arbeitsrechtssetzung auf dem Dritten Weg auch in der Diakonie schnelle und situationsgerechte Entscheidungsprozesse zu ermöglichen. Die dafür nötigen Gesetzesvorlagen leitete die Kirchenleitung der Landessynode zu. Dazu gehört auch eine Änderung im Mitarbeitervertretungsrecht. Im Zuge der Angleichung an die Mecklenburger Praxis und auch um größere Rechtssicherheit für die Arbeit der Mitarbeitervertretungen im diakonischen Bereich zu schaffen, soll die kirchengesetzliche Grundlage für eine Ausnahme von der sog. ACK-Klausel geschaffen werden, die sich in Mecklenburg bewährt hat. Die Kirchenleitung hat sich die Zustimmung zu dieser Regelung nicht leicht gemacht. Sie sieht aber keine praktikable Alternative für eine schnelle einheitliche Lösung in beiden Bereichen des DW und erkennt zugleich, dass angesichts der realen Gegebenheiten in vielen Einrichtungen Mitarbeitenden, die nicht einer Kirche angehören, das passive Wahlrecht nicht verwehrt werden kann. Die vorgeschlagene Regelung dient gleichwohl der Stärkung des diakonischen Profils.