Ordnung für den Kirchenkreis Pommern vorgestelltLandeskirche lädt zu Informationsveranstaltungen ein
03.02.2011 | Greifswald (rn). Die Pommersche Evangelische Kirche hat den Entwurf der Kirchenkreisordnung für den Kirchenkreis Pommern in der Nordkirche vorgestellt und lädt zu zwei Informationsveranstaltungen in Pasewalk und Stralsund ein.
Konsistorialpräsident Peter von Loeper wird die Kirchenkreisordnung und das Finanzsystem im künftigen Kirchenkreis Pommern am 24. Februar um 18 Uhr in der Pasewalker St. Marienkirche (17309 Pasewalk, Große Kirchenstr. 6) und am 26. Februar um 10 Uhr in der Stralsunder Lutherkirche (18437 Stralsund, Richtenberger Straße, 87) vorstellen.
Der Kirchenkreis Pommern soll ein gegliederter Kirchenkreis mit drei Pröpstinnen bzw. Pröpsten sein. Die bisherigen vier Kirchenkreise werden in drei Propsteien aufgehen mit Sitz in Stralsund, Demmin und Pasewalk. Sitz des Kirchenkreises ist Greifswald.
Im Pommerschen Evangelischen Kirchenkreis wird das Erbe des pommerschen Protestantismus bewahrt. Die Traditionen der ersten Kirchenordnung Johannes Bugenhagens sollen ebenso bewahrt bleiben, dazu die Erfahrungen aus der Zeit des Kirchenkampfes im Dritten Reich und das Wirken Dietrich Bonhoeffers in Pommern.
„Die Bewahrung der christlichen Verkündigung unter der Bedingung eines staatlichen Atheismus bilden das bleibende Vermächtnis für Zeugnis und Dienst der Gemeinden“, so der Entwurf. Die „Ordnung des kirchlichen Lebens“ der Union Evangelischer Kirchen soll weiterhin Anwendung finden.
Eine Kirchenkreissynode mit 66 Mitgliedern soll die gemeinsame Verantwortung für den neuen Kirchenkreis wahrnehmen und der Kirchenkreisrat die aktuellen Entscheidungen treffen. Dazu gibt das Pommersche Evangelische Kirchenkreisamt die erforderliche Unterstützung. In Greifswald ist ein „Haus kreiskirchlicher Dienste“ einschließlich der Kinder-, Jugend- und Konfirmandenarbeit geplant.
Konsistorialpräsident Peter von Loeper wird in den beiden Informationsveranstaltungen auch die Finanzverteilung im künftigen Kirchenkreis vorstellen. Von den Mitteln, die für die Zuweisung an die Kirchengemeinden zur Verfügung stehen, sollen 60% nach der Gemeindegliederzahl verteilt werden. Weitere 20% werden zur Unterstützung von Personalanstellungen in den Bereichen Kirchenmusik, Gemeindepädagogik, Gemeindesozialarbeit und Küsterwesen vorgesehen. Die übrigen 20% werden Kirchengemeinden ausgereicht, die über keine oder nur verhältnismäßig geringe Erträge aus der Bewirtschaftung des eigenen Vermögens verfügen. Durch dieses neuartige Finanzsystem soll es zu einem gewissen Ausgleich zwischen den stärkeren und schwächeren Gemeinden kommen und es sollen Anstellungen in den Kirchengemeinden befördert werden.
„Die Verteilkriterien Bauvolumina und Wohnbevölkerung helfen, den tatsächlichen Aufgaben der Kirchenkreise und Kirchengemeinden gerecht zu werden und sind so ein modernes, der Lage in Pommern angepaßtes Instrument zur Finanzsteuerung“, sagte von Loeper.